Gut zu wissen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen. Wenn Sie die gewünschte Information nicht finden, melden Sie sich gerne bei uns.

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Über die Coop Depositenkasse

Die Coop Depositenkasse ist die Betriebskasse der Coop-Gruppe Genossenschaft.

Sie bietet den Mitglieder:innen* der Coop Genossenschaft eine attraktive und spesenfreie Anlagealternative in Form von verzinsten Depositenkonten und Kassenobligationen. Mit ihren Einlagen leisten die Coop-Mitglieder:innen einen Beitrag zur Finanzierung der Coop-Gruppe.

*Personen ohne bestehende Mitgliedschaft werden automatisch Mitglied der Coop Genossenschaft, sobald sie Kund:in der Coop Depositenkasse sind. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Nein. Als Betriebskasse untersteht die Coop Depositenkasse nicht der direkten Aufsicht der FINMA und verfügt daher über keine Banklizenz. Sie ist jedoch bei der Selbstregulierungsorganisation "Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen" (VQF) registriert, die die Einhaltung des Geldwäschereigesetzes überwacht.

Die Coop Depositenkasse und die ehemalige Bank Coop trugen historisch beide „Coop“ im Namen, waren jedoch von Beginn an rechtlich und organisatorisch voneinander getrennt.

Die Bank Coop war eine eigenständige Bank und gehört seit 2017 unter dem Namen Bank Cler zur Basler Kantonalbank.

Im Zentralarchiv von Coop existieren Gründungsprotokolle aus dem Jahr 1901.

Kund:innen profitieren von attraktiven Zinsen auf Depositenkonten und Kassenobligationen. Zudem bietet die Coop Depositenkasse vorteilhafte Tageskurse beim Fremdwährungswechsel (Change) und An- und Verkauf von Goldmünzen/-barren. Alle Produkte und Dienstleistungen der Coop Depositenkasse sind grundsätzlich spesenfrei.

Personen ab 18 Jahren, sofern sie ihren Wohnsitz und ihre steuerliche Ansässigkeit ausschliesslich in der Schweiz haben und Mitglied* der Coop Genossenschaft sind.

Juristische Personen wie Firmen oder Vereine können nicht Kund:in werden.

*Personen ohne bestehende Mitgliedschaft werden automatisch Mitglied der Coop Genossenschaft. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Ja. Das Gesamtvermögen pro Kund:in ist grundsätzlich auf CHF 10 Mio. begrenzt – dies gilt für alle Anlageprodukte zusammen.

Mit Ihren Einlagen beteiligen Sie sich an der Finanzierung der Coop-Gruppe. Ihre Gelder werden ausschliesslich für betriebliche Zwecke innerhalb der Gruppe eingesetzt.

Die Coop-Gruppe verfügt über eine hohe Bonität und ist sehr solide finanziert. Zusätzlich stehen Immobilien als Sicherheit zur Verfügung.

Detaillierte Informationen finden Sie in diesem Dokument.

Für Ihr Guthaben bei der Coop Depositenkasse haftet das Vermögen der Coop-Gruppe Genossenschaft.

Nein. Da es sich bei der Coop Depositenkasse nicht um eine Bank handelt, verfügt sie über keine Einlagensicherung (CHF 100’000 pro Kund:in). Für Ihr Guthaben bei der Coop Depositenkasse haftet das Vermögen der Coop-Gruppe Genossenschaft.

Detaillierte Informationen finden Sie in diesem Dokument.

Nein. Die Coop Depositenkasse ist keine Bank und untersteht daher nicht dem Bankgeheimnis gemäss Art. 47 BankG. Die Vertraulichkeit der Kundendaten ist dennoch gewährleistet. Die Coop Depositenkasse ist an die geltenden Datenschutzbestimmungen sowie an vertragliche Geheimhaltungspflichten gebunden. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen, beispielsweise bei behördlichen Anfragen.

Hinweis: Es gilt somit kein Bankgeheimnis im engeren Sinn, aber ein vergleichbarer Schutz durch Datenschutz- und Vertragsrecht.

Nein. Ihre Daten und Ihr Guthaben sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Auch wenn die Coop Depositenkasse keine Bank ist, werden Gelder und Daten nach den branchenüblichen Sicherheitsstandards aufbewahrt. Ein interner Datenaustausch mit anderen Coop-Diensten findet nicht statt.

Für die Coop Depositenkasse gelten die Datenschutzbestimmungen der Coop-Gruppe. Es werden nur die persönlichen Daten gespeichert, die für die Nutzung der Produkte der Coop Depositenkasse und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig sind (z.B. Name, Adresse und Kontaktdaten). Die Daten werden sicher und vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

Nach Beendigung der Kundenbeziehung werden Ihre Daten während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren bei der Coop Depositenkasse archiviert und anschliessend sicher vernichtet.

  • Depositenkonto
  • Kassenobligationen
  • Fremdwährungswechsel
  • An- und Verkauf von Goldmünzen/-barren

Hier finden Sie die Factsheets zu den einzelnen Produkten.

  • Depositenkonto für kurzfristige Anlagen ab 6 Monaten
  • Kassenobligationen für mittel- bis langfristige Anlagen zwischen 2 und 8 Jahren
  • Goldmünzen/-barren als physische Wertanlage

Nein. Die Coop Depositenkasse bietet kein spezielles Altersvorsorgeprodukt wie ein Säule 3a- oder Freizügigskonto an.

Nein. Finanzierungen jeglicher Art sind bei der Coop Depositenkasse nicht möglich.

Nein. Die Coop Depositenkasse bietet kein Sperrkonto für Mietkautionen an.

Beratungen erfolgen bei der Coop Depositenkasse in der Regel ohne Termin, direkt am Schalter oder per Telefon. Es gibt keine separaten Beratungsräume, aber an vielen Standorten steht ein Diskretschalter zur Verfügung.

Wenn Sie persönlich am Schalter ein Konto eröffnen möchten, melden Sie sich bitte vorgängig bei der gewünschten Filiale.

An einigen Standorten* der Coop Depositenkasse kann die REKA-Card gegen Vorweisung der Coop Supercard mit 3% Rabatt aufgeladen werden. Physische Reka-Checks sind nicht mehr erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
https://reka.ch/de/rekageld/privatpersonen/reka-card-bei-coop

* Basel, Bern, Biel, Fribourg, Heimberg, Langenthal, Neuchâtel, Sion 

  • Aarau: Aarau Geschenk Gutschein (digitale Gutscheinkarte, ab CHF 20 aufladbar)
  • Baden: City Card Geschenkkarte (digitale Geschenkkarte, ab CHF 20 aufladbar)
  • Basel: StadtBonBasel (CHF 20 oder CHF 50)
  • Schaffhausen: Pro City Geschenkkarte (digitale Geschenkkarte, ab CHF 20 aufladbar)
  • St. Gallen: Pro City Einkaufsgutschein (CHF 20 oder CHF 50)
  • Winterthur: Junge Altstadt Geschenkkarte (digitale Gechenkkarte, ab CHF 20 aufladbar)

Grundsätzlich sind alle Produkte und Dienstleistungen der Coop Depositenkasse spesenfrei. In bestimmten Fällen können Gebühren anfallen; diese sind transparent in den Factsheets ausgewiesen.

Die Kontoführung für das Depositenkonto ist kostenlos. Für Kassenobligationen fallen keine Depotgebühren an.

Ja. Seit Frühjahr 2026 hat die Coop Depositenkasse eine eigene App für ihre Kund:innen.

Die Informationen der Coop Depositenkasse sind auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.

Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) festgelegter Standard. Er regelt, dass Steuerbehörden teilnehmender Staaten Informationen zu Finanzkonten ausländischer Steuerpflichtiger automatisch austauschen. Rund 100 Länder, darunter die Schweiz, haben die Einführung des AIA beschlossen und mit verschiedenen Partnerstaaten entsprechende Abkommen unterzeichnet. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

https://www.sif.admin.ch/de/automatischer-informationsaustausch-aia

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Depositenkonto

Ein Depositenkonto ist ein Anlagekonto mit hoher Sicherheit und eignet sich für Kapital, das während mindestens 6 Monaten nicht benötigt wird (gesetzliche Mindesteinlagedauer).

Ihre Vorteile:

  • Hohe Sicherheit
  • Attraktive Verzinsung
  • Spesenfreie Kontoführung
  • Kostenlose Bargeldbezüge am Schalter
  • Gebührenfreie Überweisungen

Das Depositenkonto eignet sich für Kapital, das Sie mindestens 6 Monate oder länger nicht benötigen.

Aufgrund der gesetzlichen Mindesteinlagedauer ist es nicht als Kontokorrentkonto geeignet (z.B. zur Begleichung monatlicher Rechnungen).

Für Personen, die Kapital mindestens 6 Monate anlegen möchten und Wert auf Sicherheit, attraktive Verzinsung und spesenfreie Kontoführung legen.

Nein. Seit Frühjahr 2026 steht jedoch eine App zur Verfügung, mit der das Depositenkonto digital verwaltet werden kann.

Nein. Bei der Coop Depositenkasse sind keine Neueröffnungen von Gemeinschaftskonten möglich.

Nein. Es werden weder Jugend- noch Seniorenkonten angeboten.

Nein. Die Coop Depositenkasse stellt keine unwiderruflichen Zahlungsversprechen aus.

Die gesetzliche Mindesteinlagedauer von 6 Monaten ergibt sich aus den regulatorischen Vorgaben und gilt bei der Coop Depositenkasse verbindlich für jede Einzahlung.

Für jede Gutschrift aus einer Bareinzahlung oder Überweisung wird automatisch auf Ihrem Depositenkonto eine Betragssperre erstellt. Erst nach Ablauf dieser Frist wird der Betrag dem verfügbaren Saldo gutgeschrieben.

Der Mindestsaldo bei einem Depositenkonto beträgt CHF 100. Das Gesamtvermögen pro Kund:in ist grundsätzlich auf CHF 10 Mio. begrenzt – dies gilt für alle Anlageprodukte zusammen.

Nein. Der gesamte Kontosaldo auf dem Depositenkonto wird verzinst.

Nein. Der Zinssatz gilt unabhängig vom Kontosaldo.

Die Zinsen werden einmal jährlich per 31.12. dem Depositenkonto gutgeschrieben. Die Verzinsung beginnt am Tag der Einzahlung und endet am Tag der Rückzahlung (jeweils Valutadatum). Die Zinsberechnung erfolgt nach der Usanz 30/360, wobei jeder Monat mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen gerechnet wird.

Ab einem Bruttozinsertrag von CHF 200 werden 35% Verrechnungssteuer erhoben. Diese kann im Rahmen der Steuererklärung zurückgefordert werden.

  • Bei Bargeldeinzahlungen am Schalter können aus regulatorischen Gründen Herkunftsnachweise erforderlich sein.
  • Bei Überweisungen höherer Beträge kann die Coop Depositenkasse Kund:innen kontaktieren, um die wirtschaftliche Geldherkunft zu dokumentieren.

Hinweis: Jede Einzahlung/Überweisung unterliegt der gesetzlichen Mindesteinlagedauer von 6 Monaten.

  • Pro Kalendermonat können bis zu CHF 20’000 bezogen werden.
  • Höhere Beträge müssen 3 Monate im Voraus schriftlich oder telefonisch gekündigt werden (Kündigungsfrist).
  • Bei Bezügen von nicht gekündigten Beträgen wird eine Überschreitungs-Kommission von 1% erhoben.

Wichtig: Bezüge sind erst nach Ablauf der gesetzlichen Mindesteinlagedauer von 6 Monaten möglich. Das frei verfügbare Kapital wird als "verfügbarer Saldo" ausgewiesen – sowohl auf dem Kontoauszug als auch in der App.

Nein. Bei der Mindeseinlagedauer von 6 Monaten handelt es sich um eine regulatorische Vorgabe und gilt verbindlich für jede Einzahlung. Die Coop Depositenkasse darf für Sie die Mindesteinlagedauer weder verkürzen noch umgehen.

Die Kontoführung ist bis zur Auflösung kostenlos. Die Saldierungsspesen betragen CHF 20. In einzelnen Fällen können weitere Kosten entstehen (z.B. Adressnachforschungen). Details finden Sie im Factsheet.

Ja. Die Coop Depositenkasse kann die Konditionen jederzeit ändern.

Änderungen werden der Kundschaft in geeigneter Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

  • Online in der App
  • Persönlich am Schalter. Bitte melden Sie sich vorgängig für die Terminvereinbarung bei der gewünschten Filiale.

Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz und steuerlicher Ansässigkeit ausschliesslich in der Schweiz, sofern sie über einen amtlichen CH-Ausweis oder eine CH-Bewilligung B oder C verfügen und Mitglied* der Coop Genossenschaft sind.

Juristische Personen (z.B. Firmen oder Vereine) können kein Depositenkonto eröffnen.

*Nicht-Mitglieder:innen werden automatisch und kostenlos als Coop-Genossenschafter:innen aufgenommen.

Für eine Kontosaldierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der gesamte Kontosaldo ist frei verfügbar (keine aktiven Betragssperren);
  2. Dieses Konto ist nicht das Verbindungskonto einer laufenden Kassenobligation;
  3. Beträge über CHF 20’000 sind gekündigt. Auf Bezüge von nicht gekündigten Beträgen wird ansonsten eine Überschreitungs-Kommission von 1% fällig, die dem Depositenkonto vor der Saldierung belastet wird.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Saldierungsauftrag persönlich am Schalter oder per Post (Coop Depositenkasse, Postfach, 4002 Basel) erteilt werden.

Grundsätzlich gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem Einzelkonto. Zusätzlich ist für die Auflösung jedoch die Zustimmung (Unterschriften) beider Kontoinhaber:innen notwendig.

Alle Informationen zur Auflösung eines Depositenkontos im Todesfall finden Sie in diesem Dokument.

Einzahlungen können Sie kostenlos per Überweisung oder als Bareinzahlung am Schalter vornehmen.

Für Überweisungen empfehlen wir die Verwendung Ihres persönlichen QR-Einzahlungsscheins, damit die Zahlung eindeutig Ihrem Depositenkonto zugeordnet werden kann. Hier können Sie Ihren persönlichen QR-Einzahlungsschein bestellen.

App-Nutzer:innen finden ihren QR-Einzahlungsschein in der App unter Mehr → Dokumente.

Hinweis: Jede Einzahlung/Überweisung unterliegt der gesetzlichen Mindesteinlagedauer von 6 Monaten.

Bezüge können Sie kostenlos per Überweisung oder als Bargeld-Auszahlung am Schalter vornehmen, sofern der verfügbare Saldo Ihre Depositenkontos für die gewünschte Transaktion ausreicht.

  • Für Überweisungen benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Auftrag mit Originalunterschrift. Ausnahme: Sie sind App-Nutzer:in oder haben eine Entlastungserklärung unterzeichnet, dann benötigen wir keine Unterschrift von Ihnen.
  • Überweisungen sind nur auf ein Schweizer Bankkonto auf Ihren Namen möglich.
  • Barauszahlungen am Schalter sind aus Sicherheitsgründen bis maximal CHF 10’000 möglich.

Diese Aufteilung hilft Ihnen jederzeit zu erkennen, welcher Teil Ihres Kapitals gesperrt und welcher frei verfügbar ist. 

  • Der Gesamtsaldo umfasst alle Einlagen, auch solche mit laufender Betragssperrung aufgrund der gesetzlichen Mindesteinlagedauer von 6 Monaten.
  • Der verfügbare Saldo zeigt den Betrag, über den Sie im Rahmen der Rückzahlungsbedingungen verfügen können.

Nein. Geldbezüge am Bancomaten sind bei der Coop Depositenkasse nicht möglich.

Zahlungsaufträge werden bei der Coop Depositenkasse einmal wöchentlich verarbeitet, in der Regel montags. Die Gutschrift auf Ihrem Bankkonto erfolgt üblicherweise am darauffolgenden Donnerstag (Feiertage ausgenommen).

Der eingeschränkte Zahlungsrhythmus ergibt sich daraus, dass die Coop Depositenkasse als Betriebskasse nicht für den laufenden Zahlungsverkehr eingerichtet ist.

Nein. Daueraufträge und Lastschriftverfahren (LSV) sind bei der Coop Depositenkasse nicht möglich.

Nein. Auslandüberweisungen sind bei der Coop Depositenkasse nicht möglich. Die IBAN des Empfängerkontos muss zwingend mit "CH" beginnen.

Nein. Die Coop Depositenkasse bietet keine Karten an (z.B. für Geldbezüge am Bancomaten).

Alle Inhaber:innen eines Depositenkontos bei der Coop Depositenkasse müssen auch gleichzeitig Mitglieder:innen der Coop Genossenschaft sein. Mit ihren Einlagen beteiligen sie sich als Genossenschafter:in an der Finanzierung der Coop-Gruppe und diese Gelder dienen ausschliesslich internen, ideellen Zwecken. Aus diesem Grund ist der Zahlungsverkehr an Dritte leider nicht zulässig.

Die Coop Depositenkasse verfügt als Betriebskasse über keine eigene Clearing-Nummer und kann deshalb keine individuellen IBAN vergeben.

Der gesamte Zahlungsverkehr wird über das Geschäftskonto der Coop Depositenkasse bei der PostFinance AG abgewickelt. Als Empfänger der Überweisung muss daher zwingend die Coop Depositenkasse angegeben werden, da ansonsten die Überweisung aufgrund falscher Angaben zum Empfänger zurückgewiesen wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für Überweisungen empfehlen wir die Verwendung Ihres persönlichen QR-Einzahlungsscheins, damit die Zahlung eindeutig Ihrem Depositenkonto zugeordnet werden kann. Bestellen Sie Ihren persönlichen QR-Einzahlungsschein via Kontaktformular.

App-Nutzer:innen finden ihren QR-Einzahlungsschein in der App unter Mehr → Dokumente.

  • Kontoauszug bzw. Kontoabschluss jährlich per 31.12.
  • Zins- und Kapitalausweis jährlich per 31.12.

Der Versand erfolgt per Post oder digital in der App.

Einmal jährlich. Der Kontoauszug für das vergangene Jahr wird jeweils Anfang Januar per Post verschickt oder digital in der App zur Verfügung gestellt. App-Nutzer:innen erhalten zusätzlich digital monatliche Kontoauszüge, sofern Bewegungen stattgefunden haben.

Nein. Es erfolgt kein automatischer Versand von Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen. Bei Fragen zu Zahlungseingängen oder -ausgängen können Sie sich telefonisch an uns wenden.

App-Nutzer:innen sehen Transaktionen in der App sowie auf den monatlichen Kontoauszügen, sofern Bewegungen stattgefunden haben.

Die Dokumente werden Anfang Januar per Post verschickt oder digital in der App zur Verfügung gestellt.

Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Ihre Adresse ist nicht mehr aktuell
  • Die Postsendung ist nicht zugestellt worden
  • Sie nutzen die App, in diesem Fall erfolgt kein Postversand mehr

Bitte kontaktieren Sie uns, falls wir Ihnen die Dokumente erneut zustellen sollen.

Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir den kostenlosen eSteuerauszug für Sie aktivieren können.

Hinweis: Für App-Nutzer:innen ist der kostenlose eSteuerauszug automatisch aktiviert und jeweils bis spätestens Ende Januar in der App verfügbar.

Aus Sicherheitsgründen verschickt die Coop Depositenkasse keine Dokumente mit sensiblen Daten per E-Mail. Für den digitalen Zugriff empfehlen wir Ihnen die Nutzung der App.

Ja. Sie können Vollmachten an volljährige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilen.

Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Vollmachten für juristische Personen sind nicht möglich.

Eine Vollmacht können Sie persönlich am Schalter oder schriftlich beantragen.
App-Nutz:innen können Vollmachten vollständig digital in der App verwalten. 

Hinweis für App-Nutzer:innen: Bei bestehenden Kund:innen, die neu digitale Vollmachten in der App nutzen möchten, muss die Coop Depositenkasse vorgängig das aktive Dokument "Unterschriftenkarte" löschen. Anschliessend können alle Vollmachten digital neu vergeben werden.

  • Physische Vollmachten sind gültig, sobald sie unterschrieben bei der Coop Depositenkasse eingereicht und die bevollmächtigte Person identifiziert wurde.
  • Digitale Vollmachten sind gültig, sobald sie in der App den Status "Hinzugefügt" aufweisen.

  • Physische Vollmachten können Sie am Schalter oder über das Kontaktformular ändern oder löschen.
  • Digitale Vollmachten können Sie direkt in der App verwalten.

Hinweis für App-Nutzer:innen: Bei bestehenden Kund:innen, die neu digitale Vollmachten in der App nutzen möchten, muss die Coop Depositenkasse vorgängig das aktive, physische Dokument "Unterschriftenkarte" löschen. Anschliessend können alle Vollmachten digital neu vergeben werden.

Bevollmächtigte Personen haben die gleichen Rechte wie der/die Kontoinhaber:in.

Ausgenommen sind das Erteilen neuer und das Löschen bestehender Vollmachten.

Bei physischen Vollmachten melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihnen eine Kopie der Unterschriftenkarte aushändigen können.

App-Nutzer:innen können ihre Vollmachten digital einsehen.

Nein. Bei der Coop Depositenkasse sind ausschliesslich Vollmachten mit Zeichnungsrecht "einzeln" möglich.

Mit einer Entlastungserklärung ermächtigen Kund:innen die Coop Depositenkasse, elektronisch oder telefonisch erteilte Aufträge ohne ihre Unterschrift auszuführen.

Damit Sie bestimmte Aufträge ohne Original-Unterschrift erteilen können (z.B. Überweisungen auf eigene Bankkonten).

Die Entlastungserklärung können Sie persönlich am Schalter oder schriftlich beantragen.

App-Nutzer:innen stimmen der Entlastungserklärung automatisch im Registrierungsprozess zu.

Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Ihre Entlastungserklärung aktualisieren können.

App-Nutzer:innen können ihre Kontoverbindungen selbst verwalten unter Mehr --> Konto für Überweisungen.

Ja. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Ihre Entlastungserklärung inaktivieren können.

Wichtig für App-Nutzer:innen: Ohne Entlastungserklärung ist die Nutzung der App nicht möglich; ein Widerruf führt zur Deaktivierung des App-Zugangs.

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Kassenobligationen

Eine Kassenobligation ist ein Wertpapier mit festem Zinssatz und fixer Laufzeit zwischen 2 bis 8 Jahren. Der Zinssatz richtet sich in der Regel nach der Laufzeit: Je länger die Anlagedauer, desto höher der Zinssatz. Kassenobligationen bieten eine hohe Planungssicherheit dank gleichbleibendem Zinssatz und einer Rückzahlung nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Sie können nicht vorzeitig verkauft, an der Börse gehandelt oder physisch ausgeliefert werden. Auf Zinserträgen wird eine Verrechnungssteuer von 35% erhoben. Diese kann im Rahmen der Steuererklärung zurückgefordert werden.

Der Nominalwert jeder Kassenobligation ist in der Steuererklärung einzeln als Vermögen anzugeben. Die Zinserträge sind in der Rubrik für Zinsen oder Wertpapiererträge einzutragen – die genaue Bezeichnung kann je nach Kanton leicht variieren. Der Steuerwert entspricht immer 100% des Nominalwerts.

Hinweis: Die Kassenobligationen der Coop Depositenkasse haben keine Valorennummer.

Die Kassenobligationen der Coop Depositenkasse werden nicht an der Börse gehandelt und ausschliesslich elektronisch geführt. Eine physische Titelausstellung oder eine externe Titelauslieferung ist nicht möglich.

Für Personen, die eine mittel- bis langfristige Geldanlage suchen und Wert auf Sicherheit, Stabilität und Planungssicherheit legen. Während der Laufzeit sollten Sie nicht auf den angelegten Betrag angewiesen sein, da eine vorzeitige Rückzahlung mit Kosten verbunden ist.

Kassenobligation:

  • Feste Laufzeit (2–8 Jahre)
  • Fixer Zinssatz
  • Kapital während der Laufzeit gebunden
  • Zinszahlung jährlich per Zeichnungsdatum
  • 35% Verrechnungssteuer auf dem Bruttozinsertrag (betragsunabhängig)

Depositenkonto:

  • Gesetzliche Mindesteinlagedauer von 6 Monaten
  • Variabler Zinssatz
  • Kapital nach Ablauf der Mindesteinlagedauer flexibel verfügbar
  • Zinszahlung jährlich per 31.12.
  • 35% Verrechnungssteuer erst ab einem Bruttozinsertrag von CHF 200

Alle Kund:innen der Coop Depositenkasse mit einem aktiven Depositenkonto.

Der Mindestbetrag beträgt CHF 1'000. Das Gesamtvermögen pro Kund:in ist grundsätzlich auf CHF 10 Mio. begrenzt – dies gilt für alle Anlageprodukte zusammen.

Die Stückelung ist nur in 1'000er-Schritten möglich.

Die Laufzeiten sind zwischen 2 bis 8 Jahren frei wählbar. Nach der Zeichnung kann die Laufzeit nicht mehr geändert werden.

Grundsätzlich ist die Zeichnung und Depotführung einer Kassenobligation bei der Coop Depositenkasse kostenlos. In bestimmten Fällen können Gebühren anfallen, z.B. bei einer vorzeitigen Rückzahlung. Details finden Sie im Factsheet.

Der Zinssatz ist fix und gilt nach der Zeichnung für die gesamte Laufzeit.

Den Auftrag zur Zeichnung einer Kassenobligation können Sie schriftlich oder persönlich am Schalter erteilen. App-Nutzer:innen und Kund:innen mit einer Entlastungserklärung können den Auftrag auch elektronisch übermitteln.

Sie benötigen ein aktives Depositenkonto als Verbindungskonto für die Zinsgutschriften und Kapitalrückzahlung sowie eine ausreichende Kontodeckung.

Hinweis: Eine Zeichnung ist auch bei laufenden Betragssperren jederzeit möglich.

Nein. Die physische Titelausstellung ist bei der Coop Depositenkasse nicht möglich.

Die Zinsen werden einmal jährlich per 31.12. dem Depositenkonto gutgeschrieben. Die Verzinsung beginnt am Tag der Einzahlung und endet am Tag der Rückzahlung (jeweils Valutadatum). Die Zinsberechnung erfolgt nach der Usanz 30/360, wobei jeder Monat mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen gerechnet wird. Ab einem Bruttozinsertrag von CHF 200 werden 35% Verrechnungssteuer erhoben. Diese kann im Rahmen der Steuererklärung zurückgefordert werden.

10 Tage vor Fälligkeit Ihrer Kassenobligation erhalten Sie per Post oder digital in der App eine Konversionsofferte. Wenn Sie nicht darauf reagieren, wird der Anlagebetrag am Ende der Laufzeit automatisch auf Ihr Verbindungskonto zurückbezahlt. In jedem Fall (auch bei einer Neuanlage) erhalten Sie eine Abrechnung für die Rückzahlung zugestellt. Der Rückzahlungsbetrag kann bis 30 Tage nach Verfall ohne Kündigung bezogen werden.  Anschliessend gelten die üblichen Rückzugsbedingungen.

In begründeten Ausnahmefällen (z.B. unvorhersehbare finanzielle Ereignisse) ist eine vorzeitige Rückzahlung gegen Gebühr möglich. Die Kosten richten sich nach der verbleibenden Laufzeit und dem aktuellen Zinsniveau. Die Bearbeitung einer Anfrage dauert bis zu 5 Werktage. Wurden für die Zeichnung gesperrte Beträge verwendet (gesetzliche Mindesteinlagedauer) so bleiben diese bis nach Ablauf der Frist auf dem Verbindungskonto zur Auszahlung gesperrt. 

  • Nach erfolgter Zeichnung: Abrechnung der Neuerrichtung
  • Jährlich per Zeichnungsdatum: Abrechnung der Zinszahlung
  • Jährlich per 31.12.: Steuerbescheinigung über das gesamte Depot
  • 10 Tage vor Rückzahlungsdatum: Fälligkeitsanzeige / Konversionsofferte
  • Nach erfolgter Rückzahlung: Abrechnung der Rückzahlung

Der Versand erfolgt per Post oder digital in der App.

Ja. Die Zinsabrechnung wir Ihnen jährlich per Post oder digital in der App zugestellt.

Die Steuerbescheinigung per 31.12. erhalten Sie jeweils Anfang Januar per Post oder digital in der App.

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Fremdwährungen (Change)

  • Spesenfreier Wechsel, auch wenn Sie nicht Kund:in der Coop Depositenkasse sind
  • Attraktive Kurse
  • Euro, US-Dollar und Britische Pfund in der Regel sofort am Schalter erhältlich
  • Weitere Währungen auf Bestellung verfügbar
  • Bequeme Vorbestellung online möglich

Ja. Für den Fremdwährungswechsel müssen Sie kein Depositenkonto bei der Coop Depositenkasse haben und profitieren trotzdem von den gleichen Vorteilen.

Gerne berücksichtigen wir Ihre Wünsche zur Notenstückelung. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht immer alle Notenwerte verfügbar oder bestellbar sind. Bei speziellen Stückelungen empfehlen wir eine Vorbestellung.

Fremdwährungs-Münzen sind nicht erhältlich. 

Bei höheren Beträgen und/oder sehr exotischen Währungen verlangt die Coop Depositenkasse zur Absicherung eine Bargeld-Anzahlung. Diese Währungen werden speziell für Sie bestellt. Bei Nicht-Abholung der Bestellung kann die Anzahlung ganz oder teilweise zur Deckung unseres entstandenen Aufwands einbehalten werden.

Grundsätzlich kann jede Person Fremdwährungen bei der Coop Depositenkasse wechseln.

Keine. Der Fremdwährungswechsel ist bei der Coop Depositenkasse vollständig spesenfrei. Dies gilt auch für Personen ohne Depositenkonto.

Nein. Für höhere Beträge empfehlen wir Ihnen jedoch auch bei Euro, US-Dollar und Britischen Pfund eine Vorbestellung. Bitte beachten Sie zudem:

  • Ab einem Gegenwert von CHF 5'000 ist aufgrund des Geldwäscherei-Gesetzes ein amtlicher Ausweis erforderlich.
  • Ab einem kumulierten Gegenwert von CHF 15'000 ist zusätzlich ein Herkunftsnachweis notwendig (z.B. ein Auszahlungsbeleg einer Bank). 
  • Die Coop Depositenkasse behält sich vor, auch bei kleineren Beträgen entsprechende Herkunftsnachweise zu verlangen.

Die Coop Depositenkasse dokumentiert die erforderlichen Angaben zur Person und Transaktion.

Verrechnet wird immer der zum Zeitpunkt der Schalter-Transaktion gültige Wechselkurs. Die Kurse verändern sich laufend aufgrund Angebot und Nachfrage an den internationalen Devisenmärkten.

Die Hauptwährungen Euro, US-Dollar und Britische Pfund sind in der Regel an allen Standorten sofort verfügbar. Weitere Währungen sind auf Vorbestellung erhältlich, sofern sie handel- und lieferbar sind.

Die Wechselkurse der Coop Depositenkasse werden nicht im Internet publiziert. Die aktuellen Kurse erfahren Sie persönlich am Schalter oder telefonisch bei unseren Standorten. Alle Kursangaben sind unverbindlich und dienen ausschliesslich zu Informationszwecken.

Die Wechselkurse ändern sich mehrmals täglich und werden durch Angebot und Nachfrage an den internationalen Devisenmärkten bestimmt.

Verbindlich ist ausschliesslich der zum Zeitpunkt der Schalter-Transaktion angewendete und auf dem Kassenbeleg ausgewiesene Wechselkurs. Alle vorherigen Kursangaben sind unverbindlich und dienen ausschliesslich zu Informationszwecken.

Verschiedene Plattformen im Internet zeigen meist den sogenannten "Devisenmittelkurs" an. Dieser Referenzkurs gilt im Interbankenhandel und ist immer günstiger als der Notenkurs, der beim Bargeldwechsel zur Anwendung kommt. Der Notenkurs beinhaltet zusätzliche Kosten für Bargeldtransaktionen wie Transport, Versicherung, Lagerung und Handling.

Vor allem exotische Währungen sind ausserhalb ihres Herkunftslandes oft deutlich teurer. Wir empfehlen daher, nur kleinere Beträge mitzunehmen und den Rest im Reiseland zu wechseln. Gerne beraten wir Sie auch zu alternativen Währungen für einzelne Länder.

Entweder direkt am Schalter oder online über das Bestellformular. Die Bereitstellung kann anschliessend bis zu 5 Werktage dauern. Bitte beachten Sie, dass Bestellungen verbindlich sind und nicht storniert werden können.

Ja. Eine Vorbestellung ist sowohl online als auch am Schalter möglich und wird insbesondere bei hohen Beträgen oder speziellen Notenstückelungen empfohlen. Bei online Bestellungen behält sich die Coop Depositenkasse vor, diese zu annullieren und zur Absicherung eine Bargeld-Anzahlung am Schalter zu verlangen.

Die Hauptwährungen Euro, US-Dollar und Britische Pfund sind in der Regel sofort verfügbar. Bei Bestellungen kann die Bereitstellung bis zu 5 Werktage dauern.

Die Abholung erfolgt immer persönlich am Schalter, auch bei online Bestellungen. Es wird ausschliesslich Bargeld akzeptiert. Zahlungen mit Karte oder TWINT sind bei der Coop Depositenkasse nicht möglich. Falls Sie ein Depositenkonto haben und der verfügbare Saldo ausreicht, kann die Transaktion auch auch über dieses Konto abgewickelt werden.

Nein. Fremdwährungen müssen immer am Schalter abgeholt werden.

Es wird ausschliesslich Bargeld akzeptiert. Zahlungen mit Karte oder TWINT sind bei der Coop Depositenkasse nicht möglich.

Falls Sie ein Depositenkonto haben und der verfügbare Saldo ausreicht, kann die Transaktion auch auch über dieses Konto abgewickelt werden.

Nein. Bestellungen von Fremdwährungen sind verbindlich und können nicht storniert werden.

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Edelmetalle (Gold)

  • Schweizer Goldmünzen, z.B. Goldvreneli
  • Ausländische Goldmünzen, z.B. Krügerrand
  • Goldplättchen mit Gewichten von 1 g bis 100 g
  • Goldbarren mit Gewichten von 250 g bis 1'000 g

Ja. Neben dem 20-Franken-Goldvreneli sind auch die Schweizer Goldmünzen 10-Franken-Vreneli und 20-Franken-Helvetia sowie verschiedene ausländische Goldmünzen auf Bestellung erhältlich. Ausgenommen sind österreichische Dukaten der Serie "Franz-Joseph".

Nein. Der An- und Verkauf anderer Edelmetalle wie Silber oder Platin ist bei der Coop Depositenkasse nicht möglich.

Gold ist vielseitig einsetzbar und bereits ab 1 g erhältlich. Zum Beispiel:

  • Kleine Goldplättchen eignen sich gut als symbolträchtiges Geschenk zu besonderen Anlässen.
  • Ab einem Gewicht von ca. 50 g kann Gold eine sinnvolle Ergänzung der Vermögensanlage sein.

Anlagegold ist in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit.

20-Franken-Goldvreneli sind in der Regel an allen Standorten sofort verfügbar. Ab 5 Goldvreneli empfehlen wir jedoch eine Vorbestellung

Andere Goldmünzen sowie Goldplättchen und Goldbarren sind nur auf Bestellung erhältlich. Die Lieferzeit bis zur Abholung kann bis zu 5 Werktage betragen.

Goldtransaktionen stehen grundsätzlich allen Personen offen.

Keine. Der An- und Verkauf von Goldprodukten ist bei der Coop Depositenkasse spesenfrei.

Nein. Bitte beachten Sie:

  • Ab einem Gegenwert von CHF 5'000 ist aufgrund des Geldwäscherei-Gesetzes ein amtlicher Ausweis erforderlich.
  • Ab einem kumulierten Gegenwert von CHF 15'000 ist zusätzlich ein Herkunftsnachweis notwendig (z.B. ein Auszahlungsbeleg einer Bank).
  • Die Coop Depositenkasse behält sich vor, auch bei kleineren Beträgen entsprechende Herkunftsnachweise zu verlangen.

Die Coop Depositenkasse dokumentiert die erforderlichen Angaben zur Person und Transaktion.

Der Goldpreis ändert sich laufend und wird durch Angebot und Nachfrage an den internationalen Rohstoffbörsen bestimmt. Bei der Coop Depositenkasse wird der Preis zum Zeitpunkt des An- oder Verkaufs am Schalter fixiert und ist daher nicht im Voraus publiziert.

Der am Schalter zum Zeitpunkt der Transaktion festgelegte Preis ist verbindlich. Alle vorherigen Preisangaben sind unverbindlich und dienen ausschliesslich zu Informationszwecken.

Bestellungen werden ausschliesslich am Schalter entgegengenommen. Die Coop Depositenkasse kann eine Bargeld-Anzahlung von 10% verlangen. Bei Nicht-Abholung kann diese ganz oder teilweise einbehalten werden (Ausgleich des Kursrisikos). Bestellungen sind verbindlich und nicht stornierbar. Die Bereitstellung kann bis zu 5 Werktage dauern. Bei der Abholung ist nur Barzahlung möglich. Ab CHF 5'000 Gegenwert ein amtlicher Ausweis erforderlich, ab CHF 15'000 zusätzlich ein Herkunftsnachweis. Die Coop Depositenkasse behält sich vor, auch bei kleineren Beträgen entsprechende Herkunftsnachweise zu verlangen.

Das 20-Franken-Goldvreneli ist die bekannteste Schweizer Goldmünze. Es wurde zwischen 1897 und 1949 geprägt (Auflage ca. 58,6 Mio. Stück). 

Vorderseite: Helvetia
Rückseite: Schweizerkreuz
Nennwert: CHF 20
Feingehalt: 900 (21,6 Karat)
Bruttogewicht: 6,45 g
Feingewicht Gold: 5,81 g

Für Personen, die ein hochwertiges Geschenk (z.B. zur Geburt oder Hochzeit) suchen, sowie für Anleger:innen, die Gold als Teil ihrer Anlagestrategie einsetzen möchten. Das Goldvreneli vereint emotionalen, historischen und materiellen Wert.

Ja. Für den Kauf eines 10-Franken-Goldvrenelis ist jedoch eine vorgängige Bestellung erforderlich, da die Coop Depositenkasse diese Münze nicht sofort verfügbar hat.

Der Preis kann nicht pauschal angegeben werden, da sich der Goldkurs laufend verändert. Bitte erkundigen Sie sich persönlich am Schalter oder telefonisch bei einem Standort.

In der Regel nicht. 20-Franken-Goldvreneli sind an allen Standorten der Coop Depositenkasse sofort verfügbar. Ab 5 Münzen wird eine Vorbestellung empfohlen.

Goldvreneli sind historische Münzen und gelten daher als gebraucht.

Nein. Wünsche bezüglich bestimmter Jahrgänge können nicht berücksichtigt werden.

Goldplättchen sind kleine Goldbarren mit einem Reinheitsgrad von 999,9 (24 Karat) und einem Gewicht zwischen 1 g und 100 g.

Das hängt vom Verwendungszweck ab:

  • Kleinere Goldplättchen eignen sich besonders als Geschenk.
  • Ab einem Gewicht von etwa 50 g ist Gold eine sinnvolle Anlageform, unabhängig davon, ob es sich um Plättchen oder Barren handelt.

Goldplättchen:

  • 1 g,
  • 2 g,
  • 2,5 g
  • 5 g
  • 10 g
  • 20 g
  • 31.10 g/1 Unze, 50 g
  • 100 g

Goldbarren:

  • 250 g
  • 500 g
  • 1'000 g

Hinweis: Die Coop Depositenkasse diese Goldprodukte nicht ab Lager verfügbar, daher ist eine vorgängige Bestellung am Schalter notwendig.

Der Preis kann nicht pauschal angegeben werden, da sich der Goldkurs laufend verändert. Bitte erkundigen Sie sich persönlich am Schalter oder telefonisch bei einem Standort.

Die Coop Depositenkasse bezieht sämtliche Goldprodukte über einen in der Schweiz ansässigen Edelmetallhändler.

Nein. Wünsche bezüglich bestimmter Raffinerien oder Marken können nicht erfüllt werden.

Bestellungen werden ausschliesslich am Schalter entgegengenommen. Die Coop Depositenkasse kann eine Bargeld-Anzahlung von 10% verlangen. Bei Nicht-Abholung kann diese ganz oder teilweise einbehalten werden (Ausgleich des Kursrisikos). Bestellungen sind verbindlich und nicht stornierbar. Die Bereitstellung kann bis zu 5 Werktage dauern.

Nein. Online Bestellungen sind derzeit nur für Fremdwährungen möglich.

Die Abholung erfolgt in der Filiale, in der die Bestellung aufgegeben wurde. Die Bereitstellung kann bis zu 5 Werktage dauern.

Nein. Goldprodukte müssen persönlich am Schalter abgeholt werden.

  • Goldmünzen / Goldvreneli: Klarsicht-Münztasche kostenlos, Münz-Etui gegen Aufpreis von CHF 5
  • Goldbarren / Goldplättchen: Eingeschweisst mit Zertifikat (bis 100 g), grössere Barren ohne Verpackung mit separatem oder integriertem Zertifikat

Bringen Sie Ihr Gold werktags bis 16 Uhr an einen Schalter der Coop Depositenkasse. Bitte beachten Sie:

  • Es wird ausschliesslich Good-Delivery-Gold angekauft. 
  • Bis zu einem Gewicht von 100 g muss das Gold eingeschweisst und mit einem Zertifikat versehen sein.
  • Für den Ankauf wird eine Ausweiskopie erstellt und Ihre Kontaktdaten erfasst.
  • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich in bar.
  • Die Coop Depositenkasse behält sich vor, den Gegenwert erst nach eingehender Prüfung auszuzahlen. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
  • Ab einem Gegenwert von CHF 500 erfolgt der Ankauf ausschliesslich gegen Inkasso.

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App

Neukund:innen sowie bestehende Kund:innen der Coop Depositenkasse mit einem Einzelkonto.

  • Online Kontoeröffnung in wenigen Minuten (für Neukund:innen)
  • Einfache Übersicht über Daten, Vermögenswerte und Dokumente
  • Vollständig digitale Verwaltung von Vollmachten
  • Erteilung elektronischer Aufträge (ohne Unterschrift)

Sie können Ihre Vermögenswerte einsehen, Dokumente abrufen, Vollmachten verwalten, Überweisungen veranlassen sowie Ihre Adresse und Kontaktdaten ändern.

Ja. Es entstehen Ihnen für die App-Nutzung keine Kosten. Grundsätzlich sind alle Produkte und Dienstleistungen der Coop Depositenkasse spesenfrei. 

Für Smartphones mit aktuellem Betriebssystem (iOS oder Android). Das Endgerät muss den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Nein. Gemeinschaftskontos können nicht mit der App verknüpft werden.

Die Coop Depositenkasse bietet nur noch Einzelkonten an. Bestehende Gemeinschaftskontos werden zwar weitergeführt, seit dem 01.07.2016 sind jedoch keine Neueröffnungen mehr möglich.

Bei der ersten Nutzung richten Sie Ihren persönlichen App-Zugang ein und hinterlegen die erforderlichen Kundendaten. Alle Angaben müssen vollständig und korrekt erfolgen. Zur Sicherheit werden Ihre Mobilnummer und E-Mail-Adresse mittels Bestätigungsanfrage überprüft.

Sie werden gebeten, Ihr Geburtsdatum, Ihre Kontonummer sowie die Postleitzahl Ihres Wohnorts einzugeben.

Hinweis: Falls Sie mehrere Depositenkonten besitzen, genügt die Eingabe einer einzigen Kontonummer. Es werden alle aktiven Konten erkannt und angezeigt, die unter Ihrer Kundennummer bei der Coop Depositenkasse geführt werden.

Die von Ihnen eingegebenen Angaben stimmen nicht vollständig mit den bei der Coop Depositenkasse hinterlegten Daten überein. Zu Ihrer Sicherheit erfolgt daher zusätzlich eine manuelle Prüfung durch das Backoffice-Team.

Ja. Bei der erstmaligen Nutzung auf einem neuen Gerät erhalten Sie auf Ihrem bereits registrierten Gerät eine Sicherheitsabfrage zur Bestätigung der Identität.

Hinweis: Eine zeitgleiche Nutzung auf mehreren Geräten ist nicht möglich.

Sie können Ihr Passwort im Loginbereich der App zurücksetzen.

Es werden alle aktiven Konten und Kassenobligationen angezeigt, die unter Ihrer Kundennummer bei der Coop Depositenkasse geführt werden.

Hinweis: Gemeinschaftskonten können nicht mit der App verknüpft werden.

Nein. Derzeit ist dies noch nicht möglich. Die App wird jedoch laufend weiterentwickelt und zusätzliche Funktionen sind bereits in Planung.

Nutzen Sie dafür das Kontaktformular in der App unter Mehr → Hilfe & Kontakt und wählen Sie das Thema „Zahlungsauftrag“.

Bitte geben Sie im Textfeld den Betrag, das Empfängerkonto sowie das gewünschte Ausführungsdatum an. Falls Sie mehrere Konten haben, erwähnen Sie bitte zusätzlich das gewünschte Belastungskonto.

Hinweis: Eine Vereinfachung dieses Prozesses ist bereits in Planung.

Ja. Ihre Dokumente finden Sie unter Mehr → Dokumente.

Ja. Änderungen sind direkt in der App möglich und Mehr → Profil möglich.

  • Physisch unterzeichnete Vollmachten finden Sie unter Mehr --> Dokumente --> Verträge --> Unterschriftenkarte
  • Digital in der App erfasste Vollmachten finden Sie unter unter Mehr --> Vollmachten

Sie können Ihre Vollmachten vollständig digital in der App verwalten.

Hinweis: Bei bestehenden Kund:innen, die neu digitale Vollmachten in der App nutzen möchten, muss die Coop Depositenkasse vorgängig das aktive Dokument "Unterschriftenkarte" löschen. Anschliessend können alle Vollmachten digital neu vergeben werden. Wenn Sie digitale Vollmachten nutzen möchten, melden Sie sich bitte bei uns. Wir löschen das physische Dokument und schalten die Funktion für Sie frei.

Der App-Zugang ist durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung auf dem Gerät geschützt, welche automatisch im Hintergrund erfolgt. Beim Login ist daher keine Eingabe eines zusätzlichen Codes (z.B. per SMS) erforderlich.

In der App selbst werden keine Daten gespeichert. Die App greift ausschliesslich lesend auf die notwendigen Informationen aus dem angebundenen System der Coop Depositenkasse zu. Die Verarbeitung erfolgt gemäss branchenüblicher Sicherheitsstandards, sodass Vertraulichkeit und Schutz der Daten jederzeit gewährleistet sind.

Wenn Sie befürchten, dass Unbefugte Zugriff auf Ihr Endgerät erlangt haben, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihren App-Zugang sperren können.

Kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail oder über das Kontaktformular.

In der Regel erhalten Sie werktags innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung.

Aufgrund technischer Störungen kann die Nutzung der App vorübergehend eingeschchränkt sein, ohne dass dies in der App angezeigt wird. Die Implementierung eines entsprechenden Hinweises bei Systemunterbrüchen befindet sich in Planung.

Updates erfolgen entweder automatisch oder Sie werden aufgefordert, die App manuell zu aktualisieren. Bitte verwenden Sie stets die aktuelle App-Version.

Ihre Kontonummer finden Sie z.B. auf Ihren letzten Jahresabschluss-Dokumenten (Kontoabschluss oder Zins-/Kapitalausweis) sowie auf Ihrer Kontokarte, sofern vorhanden.

Ihre Dokumente stehen Ihnen digital in der App unter Mehr → Dokumente zur Verfügung.

Hinweis: App-Nutzer:innen erhalten keine Dokumente mehr per Post.

Dies kann verschiedene Gründe haben. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir den Fall prüfen und Ihnen gezielt Auskunft geben können.

Bei bestehenden Kund:innen liegt immer ein physisches Dokument "Unterschriftenkarte" in der Stammfiliale vor. Sie können dieses Dokument unter Dokumente --> Verträge einsehen. Wenn Sie digitale Vollmachten nutzen möchten, melden Sie sich bitte bei uns. Wir löschen das physische Dokument und schalten die Funktion für Sie frei.

Hinweis: Bei einem Systemunterbuch zum Dokumentenarchiv kann die Funktion vorübergehend ebenfalls nicht verfügbar sein.

Die Löschung Ihres App-Accounts kann derzeit nur durch die Coop Depositenkasse vorgenommen werden. Bitte melden Sie sich bei uns.

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